Welche Genehmigungen brauche ich für Wanddurchbrüche?
Ein Wanddurchbruch ist die ideale Lösung, wenn Räume verbunden, Türen oder Fenster nachträglich eingebaut oder offene Wohnkonzepte geschaffen werden sollen. Doch viele Bauherren fragen sich: Brauche ich dafür eine Genehmigung? Und wenn ja – bei wem beantrage ich diese?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von der Tragfähigkeit der Wand und den baurechtlichen Vorschriften.
1. Wanddurchbruch ist nicht gleich Wanddurchbruch
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Nichttragende Wände:
Hier reicht oft eine einfache statische Prüfung, manchmal sogar eine Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters. -
Tragende Wände:
Ein Durchbruch in tragenden Wänden ist ein statischer Eingriff in die Gebäudestruktur und damit genehmigungspflichtig. -
Wohnungseigentum (WEG):
In Eigentümergemeinschaften muss ein Wanddurchbruch durch die Eigentümerversammlung genehmigt werden.
2. Welche Genehmigungen sind erforderlich?
a) Baugenehmigung
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Ein Wanddurchbruch in einer tragenden Wand erfordert in der Regel eine Baugenehmigung.
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Zuständig: Bauamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
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Grundlage: Ein statisches Gutachten, erstellt von einem geprüften Statiker.
b) Zustimmung des Vermieters / Eigentümers
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In Mietwohnungen ist immer die Zustimmung des Vermieters nötig.
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In Eigentümergemeinschaften zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer.
c) Brandschutz & Schallschutz
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Bei Gebäuden mit besonderen Auflagen (z. B. Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten) müssen zusätzliche Brandschutzauflagen eingehalten werden.
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Auch Schallschutzvorgaben können eine Rolle spielen.
3. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
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Statische Berechnung eines zugelassenen Statikers
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Bauantrag (meist durch den beauftragten Architekten oder Bauingenieur)
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Grundrisspläne mit markiertem Durchbruch
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Nachweis über Eigentümerzustimmung (bei Mietobjekten oder WEG)
4. Warum sollte man den Profi beauftragen?
Ein Wanddurchbruch sieht auf den ersten Blick simpel aus – doch Fehler können gravierende Folgen haben:
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Instabilität der Gebäudestruktur
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Rissbildung und Setzungsschäden
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Probleme bei späteren Bauabnahmen
Ein Fachbetrieb wie Aslantas Betontechnik arbeitet nicht nur präzise und staubarm, sondern kennt auch die rechtlichen Vorgaben und berät zur Genehmigungspflicht.
5. Fazit – immer zuerst prüfen!
Ob ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig ist, hängt vor allem von der Statik ab. Grundsätzlich gilt: Bei tragenden Wänden ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Aslantas Betontechnik unterstützt Bauherren, Architekten und Eigentümergemeinschaften im Rhein-Main-Gebiet – von der Beratung über die Abstimmung mit Statikern bis hin zur präzisen und sicheren Ausführung des Wanddurchbruchs.
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